Polizeichor Esslingen e. V.

Datenschutzerklärung
Polizeichor Esslingen e. V.

Der Polizeichor Esslingen e.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder und seiner Partner ernst. Er hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sowohl von ihm als auch von externen Dienstleistern beachtet und eingehalten werden. Die Beachtung dieser Verpflichtung wird vom Verein regelmäßig kontrolliert. Die Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt zum einen mit Einverständnis des Dateninhabers, andererseits ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Vereins - Polizeichor Esslingen -.

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass die Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden.

Personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der angebotenen Leistungen verarbeitet.

Daten der Vereinsmitglieder dürfen nur erhoben werden, wenn sie zur Begründung und Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder notwendig sind. Gemäß Art. 32 DS-GVO sind von unserem Verein technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der „Daten“ getroffen.

Begriffsbestimmungen

„Daten“ sind nicht nur die zur unmittelbaren Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen Angaben, wie Name, Anschrift und Geburtsdaten, sondern auch Informationen wie Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (beispielhaft). Dies gilt auch für Informationen jedweder Art, also für Schrift, Bild oder Tonaufnahmen.

Verarbeitung

Die DS-GVO verwendet einheitlich diesen Begriff für jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe in Zusammenhang mit „Daten“. Verarbeitungsarten sind: Erheben, Erfassen, Verwenden. Offenlegen, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfung, Einschränkung, das Löschen sowie die Vernichtung (Art. 4, DS-GVO).

Verantwortliche

Ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von „Daten“ entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Abteilungen, Funktionsträger und Vereinsmitarbeiter sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung gleichwohl Verantwortliche.

Verantwortlicher i.S. der DS-GVO ist im Polizeichor Esslingen: 

1. Vorstand Hans-Joachim Högerle, Schloßstraße 11, 73249 Wernau
2. Vorstand Robert Mitschang, Borsigstraße 2/1 73728 Esslingen

Auftragsverarbeiter

Dies sind Personen, Einrichtungen oder andere Stellen, die im Auftrag der Verantwortlichen „Daten“ verarbeiten (Art. 4 Nr. 8 DS-GVO). Rechtmäßigkeit – Rechtsgrundlagen Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von „Daten“ richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 DS-GVO. Damit die Verarbeitung rechtmäßig ist, müssen „Daten“ mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage, die sich aus der DS-GVO ergibt, verarbeitet werden. Als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung kommt insbesondere Art. 6 DS-GVO in Betracht.

Informationspflichten 

Erfolgt eine Erhebung von „Daten“ direkt bei betroffenen Personen, haben wir aus Gründen der Transparenz von Datenverarbeitungsprozessen eine sofortige datenschutzrechtliche Unterrichtung vorzunehmen (Art.13 Abs. 1+2DS-GVO). Daraus folgt: der Verein -Polizeichor Esslingen- muss in jedem Formular, das zur Erhebung von „Daten“ benutzt wird, auf Folgendes hinweisen:

  • Name und Kotaktdaten des Verantwortlichen
  • Zweck der Verarbeitung -Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • berechtigte Empfänger und Interessen
  • Belehrung übe die Rechte der Betroffenen

Diese Informationen sind innerhalb einer angemessenen Frist (Monatsfrist) vom Verein zu erteilen.

Schriftliche Regelungen zum Datenschutz

Der Polizeichor Esslingen hat die Grundzüge der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung in einer besonderen „Datenschutzbestimmung“ niedergelegt. Ein Beschluss des Vorstandes dazu liegt vor.

Einwilligung (-Erklärung)

Die Vereinsmitglieder des Polizeichors Esslingen haben in freier Entscheidung

  • Die Einwilligung zur Erhebung von „Daten“
  • Die Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und Tonaufnahmen
  • Die Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung von „Daten“ ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Vereins

schriftlich mit Unterschrift abgegeben.
Die Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

Rechte der betroffenen Personen

Jede Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob die betreffenden „Daten“ verarbeitet werden. Gleiches gilt für das Recht auf Auskunft über die gespeicherten und verarbeiteten Daten sowie deren Übermittlung an andere Anbieter (Art. 15 + 20 DS-GVO).

Weitere Rechte:

  • Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch gen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 DS-GVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

Datenschutzerklärung für Facebook

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Quellen und Hilfestellungen:

  • Leitfaden „Das neue Datenschutzrecht“; Christian Heieck, Rechtsanwalt
  • Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, T.: 0711/615541-0

Des weiteren gelten die Datenschutzregelungen des CMS-Anbieters „Chayns“.